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Nach abgeschlossener Behandlung erhalten Sie die Rechnung.
Diese Rechnung können Sie beim zuständigen Krankenversicherungsträger
zur Rückvergütung einreichen. Die jeweiligen
Rückersätze liegen zwischen 60 und 80 Prozent der Honorarsumme.
Für detaillierte Informationen steht Ihnen gerne
unser Sekretariat zur Verfügung.
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